Meine Leistungen

Eine transparente Wertermittlung verlangt Know-How, Erfahrung und Augenmerk für die wesentlichen Details bei der Bewertung Ihrer Liegenschaft. Ich erstelle Gutachten für alle Arten von Wohnimmobilien, wie z. B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten, freien Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Zinshäuser. Hierbei bewerte ich Lasten und Rechte: Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte und Baulasten. 
Bei der Gutachtenerstellung besteht eine wesentliche Aufgabe des Sachverständigen darin, objektspezifische Grundstücksmerkmale nach §8 ImmoWertV zu erkennen und dabei besondere Stärken oder Schwächen von wirtschaftlichen, baulichen oder rechtlichen Aspekten zu benennen und entsprechend zu würdigen. Diese können unter Umständen signifikante, werterhöhende oder wertmindernde Auswirkungen haben. 

Kontakt

Gutachten

 Vollgutachten

  • Wofür ist das geeignet?

    • Rechtliche Auseinandersetzungen
    • Behördliche und finanzielle Angelegenheiten
    • Gerichtsverfahren
    • Finanzielle Transaktionen
    • Vermögensübertragungen
  • Welche Immobilienarten betrifft das?

    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Doppelhaushälften
    • Reihenhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Mehrfamilienhäuser
    • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wie ist der Umfang?

    • Termin zur Objektaufnahme
    • Prüfung und Sichtung vorhandener Objekt-Unterlagen
    • Beschaffung fehlender Dokumente
    • Berechnung des Wertes nach den gesetzlichen Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV
    • Ausführliche Bild- und Textdokumentation
    • Schriftliches Wertgutachten inkl. Erläuterung aller Daten und deren Herleitung (60 - 80 Seiten)

Werteinschätzungen

Kurzwerteinschätzung

  • Wofür ist das geeignet?

    • Marktpreiseinschätzungen
    • Private Vermögensermittlung
    • Kaufentscheidungen
    • Verkaufsvorbereitungen
  • Welche Immobilienarten betrifft das?

    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Doppelhaushälften
    • Reihenhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Mehrfamilienhäuser
    • Grundstücke
  • Wie ist der Umfang?

    • Termin zur Objektaufnahme
    • Berechnung des Wertes nach den gesetzlichen Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV
    • Bild- und Textdokumentation
    • Schriftliches Wertgutachten (ca. 20 - 30 Seiten)

    Gegenüber dem Vollgutachten ist die Intensität der Prüfung, ebenso die Transparenz und Prosa, eingeschränkter. 

    Die Haftung ist begrenzt.

    Das Ergebnis soll einer ersten fundiert prüfbaren Einschätzung dienen. 

Immobilienvermittlung

Gut zu wissen: Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, unterstütze ich Sie gern auch über die Beratung und Wertermittlung hinaus, einen geeigneten Käufer zu finden. Sprechen Sie mich gern an!